Selbstmord auf dem Land oder Verscharrt wie ein Stück Kadaver

1813, den 20. Junj
in Schönficht, Haus # 12
Erdman Hoffman, Häußler alhier
Religion: cath.
Geschlecht: männl.
Lebensalter: 50 Jahre
Todes Arth: hat sich auß Gleinmütigkeit selbst in seiner Scheüne erhängt

Nota ist von Rockendörfer Waßen Meister Hauer verschart worden,
in Gemeind Holtz.

transkripiert aus: Kirchenbuch Schönficht, Buch 20 Seite 10,
aufbewahrt: im Staatlichen Gebietsarchiv Pilsen

Unfaßbar – sang- und klanglos verscharrt im Wald.

Bei den alten Germanen galt der Selbstmörder als „harmloser Geist“, der bis zum Zeitpunkt seines normalen Todes umgehen oder „spuken“ mußte. Begraben wurde er dort, wo auch seine Sippenmitglieder ruhten. 

Erst das Christentum stellte den Selbstmord mit dem Mord gleich; wurde zur Todsünde und  zum Verbrechen erklärt, was noch im Nachhinein mit einer Strafe belegt werden mußte. Man war der Meinung, unheimliche Wesen und metaphysische Kräfte (Dämonen und Teufel) hätten den Selbstmörder angeleitet. Er wurde unter christlichem Einfluß, im Aberglauben des Volkes, zum „bösartigen Geist“, der Seuchen, Hagel, Dürre und sonstiges Unglück erzeugen konnte. Aus diesem Aberglauben heraus entstand die Scheu vor der Leiche eines Selbstmörders. Er wurde verscharrt in „ungeweihter Erde“, durchgeführt im ländlichen Bereich vom Abdecker, in den Städten vom Scharfrichter. Der Tote wurde mit dem Gesicht nach unten, mit Dornengestrüpp bedeckt entsorgt, um seinen böswilligen Gespensterumtrieb zu erschweren. Die Tatwerkzeuge, wie Balken, Messer, Strick und Totenbrett wurden vernichtet. Aus Sicht der katholischen Kirche zog der Selbstmord zwingend kirchenrechtliche Folgen nach sich: Verweigerung eines christlichen Begräbnisses, keine Gedächtnisfeiern, Verbot der Namensnennung und die Wiederausgrabung aus geweihter Erde bei späterer Feststellung von Selbstmord – Maßnahmen, die einer „Exkommunizierung posthum“ gleichkamen.

In manchen Landstrichen hatte der Selbstmord auch weltliche, strafrechtliche Folgen. Seit dem 13. Jahrh. wurde das Vermögen eines Selbstmörders zugunsten des Landesherren eingezogen. Aufgehoben wurde die weltliche Strafe erst nach 300 Jahren, im Hl. Röm. Reich Dt. Nation, durch die „Carolina“ im Jahre 1532. 

Unvorstellbar –  der Strafvollzug machte nicht einmal vor einem Toten halt.

Adam Hoffmann aus Schönficht wurde also 1813 wie ein Stück krepiertes Vieh im Gemeindehölzchen vom Schinder verscharrt. Die Abdeckersgerechtigkeit hatte zu der Zeit Joseph Auer in Rockendorf, der für den oberen Kaiserwald zuständig war.
Der Kirchenvertreter war P. Thomas Boehl, Capellano. 

War das nicht eine verrückte Welt?

Ihre
Christine Obermeier

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