Eine Hinrichtung in Neukirchen im Egerland

1752

Ultimo Supplicio affecti in Parochia Neo Kirchensi

den 3 Martij ist Hs adam scherbaum schaafknecht in Neühof und Hs georg

Jocheysen schaafbub ob crimen aßaßinij, nachdem sie den tag zu vor reümüthig

gebeicht und Communicirt, wohl disponirter mit dem raad von oben hinunter

gerichtet in die ewigkeit gangen, Disponentibus Josepho Khun Curato in

Neükirchen et P Josepho gläser Capellano, comitibus Andrea Miebes Curato

Schönbachensi et P. Jacobo Wolf, Capellano ibidem.

transkribiert: aus Neukirchen Buch 2 Seite 331

aufbewahrt: im Staatlichen Gebietsarchiv in Pilsen

Ein Gnadenerweis – gerädert von oben !

Bis Ende des 18. Jahrh. war es gebräuchlich, daß bei einem geplanten (Raub-) Mord als Strafvollzug nicht das „Schwert“, sondern das „Rad“ in Anwendung kam. Es galt als die schimpflichste, schmählichste und ehrloseste Strafe und wurde ausschließlich an Männern vollzogen.

Der Delinquent wurde mit ausgestreckten Armen und gespreitzten Beinen auf den Boden gelegt und seine Hände und Füße an Pflöcken festgebunden; unter den Gliedern wurden Hölzer plaziert, damit der Körper völlig hohl lag. 

Der Scharfrichter zerstieß ihm dann mit dem Rad sämtliche Glieder. Der Sterbende oder Tote wurde anschließend durch die Speichen geflochten, mitsamt dem Rad auf einen Pfosten gesteckt und den Raben zum Fraß preisgegeben (deshalb hießen manche Richtstätten „am“  oder „auf´m Rabenstein“). Brach man nur die Knochen der Beine und Arme (gerädert von unten), trat der Tod sehr langsam ein. Erfolgte aber der erste Stoß des Scharfrichters gegen den Hals (gerädert von oben), führte dies zum sofortigen Tod und galt als Gnadenerweis.

Anscheinend waren die beiden Missetäter, Scherbaum und Jocheysen, nach der Festnahme sofort geständig und wie wir lesen können hatten sie auch reumütig gebeichtet, womit ihnen diese Strafmilderung zuteil wurde; sie galten fortan als „arme Sünder“.

Selbst der Pfarrer Joseph Khun schämte sich ob dieser schändlichen Hinrichtung seiner beiden Pfarrkinder, denn er verzeichnete obige Geschichte, ja fast verstohlen, in seinem Kirchenbuch auf der letzten Seite; nichts ahnend, daß die Matriken nach 260 Jahren für Jedermann zugänglich sind.

Der ausführende Scharfrichter war Meister Johann Jacob Huss aus Eger, der auch für den ländlichen egerischen Bereich zuständig war.

Die genannte Schäferei gehörte zum Schloß und Gut Neuhof bei Brenndorf, eingepfarrt nach Neukirchen. Herrschaftsbesitzer war Ritter Mulz von Waldau. Schafmeister war Hans Michl Lippert.

Und da reden alle von der guten alten Zeit – na do wennst ma net gangst!

Ihre

Christine Obermeier

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