Mord in Graslitz

Mord in Graslitz …

Simon Meisser burger Zu Adorff

Saget vor sich vnnd alle seine Erben vnnd

Erbnhemen den Hanßen Meinel als

bürgen vnnd selbschulden von wegen seines

vaters partel meinels zu Schenwerth,

welcher seinen vater Michael Meisser

entleibet quit ledig vnnd loß, dan er

der Simon Meisser hat von wegen

der entleibung so seinem vater gescheen,

von den Meineln gelt empfhangen

Summa Zwantzigk fl 1 orth derhal-

ben er der Simon Meißer vmb der

emtleibung seines vaters hinfurt an

den Meineln nichs meher zu fodern

hat, Dan Solcher vortrag vor

Einem Erbarn Rhat gemacht vnnd

auffgerichtedt vnnd Solchs vortrags

hat er der Simon Meißer Ein

offennliche Quitants der Meineln

gegeben vnnd zu gestellen, welche

hierbey eingelegen Ist, Zu bestetigung

aber dieses vortrags, So Ist es

vor einem Erbarn Rhat hir zum

Greslaß Inn vnser Stadbuch geschrieben

gescheen den 17 Novembris Anno

1552

transkribiert: aus dem 1. Graslitzer Stadtbuch von 1552 – 1619, Folio 8

aufbewahrt im Archiv Heinrichsgrün/Jindrichovice

 

… und das Urteil

Also, das muß man sagen dürfen – die Bestrafung für Mord war vor 460 Jahren „etwas menschlicher“ als heute. Obwohl der Betrag von 20 Gulden in der Zeit eine Riesensumme war. Konnte man doch damals für 80 Gulden Haus und Hof mit Äcker und Wiesen kaufen. Aber mal ehrlich, was hätte es dem Simon Meißer gebracht, wenn der Bartl Meinel vor dem Hochgericht geendet wäre? Dann schon lieber die „Kohle“! Besser ein Vergleich mit „Knete“, als ein Urteil mit Nichts. Es galt eben: „wer hatte, der zahlte – der arme Mörder mußte am Galgen baumeln“.

Die Meinl`s scheinen einen Gendefekt gehabt zu haben. Sie waren über Jahrzehnte „heißblütig, jähzornig, streit- und rauflustig“, wie sich aus einem Strafregister ergibt (siehe meine Veröffentlichung vom 26.03.2010).

Im Adressbuch, Bezirk Graslitz von 1930 werden 31 Meindl, 202 Meinl und 68 Meinlschmidt genannt. Alles Nachkommen eines Mörders? 

Ihre

Christine Obermeier

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