Alimentenzahlung vor 440 Jahren

Ich Balburg Eine Tochter Georgen Fiescherß von

Schwatzenbach für mich meinen Erben Erbnemen

vnd nachkomen offentlig bekenne vnd thue kundt

menniglich, Nach dem ich aus sonderliger verheng-

nüs gotteß mitt Nickel meinell von Schönaw wieder

das sechste gebott gesündigt, vnd mich nunmals mitt

ime dermasen vergligen das er mier von wegen meiner

weibligen Ehren, vnd von wegen deß kindeß soich

von ime entmpffangen, zu zaln gibtt, Zwantzig gulden

behemischer landswerung Die ich von ime neben

meinen beystenden Albert Köler vnd Matheß Hoier

bede von Schönaw, Ihn Kegenwarth Eineß Err-

barn vnd wolweysen Rathß deß Margkts

Greslitz Entpfangen hab, Sage der halben ich

gemelte Balburgk Fiescherin gedachtenn Nickel

meynel. Solgs geldeß vnd aller anforderung, für

mich vnd deß Kindeß so ich von ime entpffangen

auch allen meinen Erben Erbnemen und nachko-

men Quid ledig vnd loß Hienfüro vnd zu

Ewigen Zeitten, weder an ime nach an den seini-

gen nichts Einigs mehr an zuforderen. Umb

Steter vester vnd uhnverbrügliger haltung, vnd

der warheitt zuguth, hab ich mitt fleis erbeten,

die Erbarn vnd wolweysen bürgermeister vnd

Rath deß margkts Greßlitz, das sie vmb

die gebüer, Solche meine Quitantzen in ihr

Stadtbuch ein leiben wollen, welches gescheen ist

den 18 November des 1574 Jahrß

transkribiert aus: 1. Stadtbuch Graslitz, Folio 64

aufbewahrt im Archiv Heinrichsgrün

Es gab schon vor 440 Jahren selbstbewußte, schlaue und emanzipierte Frauen, die genau wußten, was „eine verlorene Ehre“ wert war. Anstatt Kirchenbuße, „gestäupt, bespuckt und glatzköpfig am Pranger stehen“, bekam Walburga Fischer für die „sonderbare Gottesfügung“ – was immer das war – eine gehörige Entschädigung ausbezahlt!

Nickl Meinl, der illegitime Kindsvater aus Schönau war mit einer Eva Hüttl verheiratet und bestätigte seinem Schwiegervater Andreas 1575 den Erhalt der Mitgift. Sie hatten mindestens 3 Kinder: Christoff, Georg und Anna.

Nickl Meinl starb vor 11/1611 als „einfacher Inwohner in Schönau“.

Tja, so geht`s. Heute kann man das Erbe „verzocken“,

damals konnte man es „verhuren“!

Ihre

Christine Obermeier 

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