Graslitzer Rechnungsbuch 1617-1630


Amtsrechnungen von Walburgis 1617 bis Michaelis 1630

Einnahmen für Gerichtsfälle und Bußen sowie Ausgaben für Gerichtskosten

Zusammengestellt nach Abschriften der Glauchau-Schönburg-Waldenburger Akten

aus der sog. Dr. Riedl Sammlung/Forschung

                               1617

06 fl 06 wg 00 wd Andres Meill an 5 Thlr zu Strafe, daß er ohne Vorbewußt und

                               unangewiesen im Walde gekohlt

06 fl 13 wg 00 wd ein ehrbarer Rat laut des Registers

06 fl 06 wg 00 wd Nicol Werner zur Strafe, daß er Thomas Hannabachen geschlagen,

                              am 16. Feber

01 fl 06 wg 00 wd Bartel Meill zur Strafe, daß er Bastian Köhlern eine Maulschelle

       gegeben am 20. Feber

67 fl 07 wg 03wd Gerichtskosten – sind auf den Scharfrichter zu Zwickau gegangen,

      als er Peter Friedeln, so sich aufs Malzhaus selbst erhängt, abgehauen

      und begraben, am 14. Feber, laut des Richters Verzeichnis

                              1617/1618

03 fl 01 wg 3 ½ wd von einem ehrbaren Rat eingebrachte Strafen zum halben Teit,

         laut des Verzeichnisses

06 fl 06 wg 00 wd   Andreas Meill zur Strafe, so er bewußt im Walde gekohlt

                               1618

01 fl 06 wg 00 wd Handwerksstrafen laut des Rats Zettel Walburgis Ao 1618

06 fl 06 wg 00 wd Friedrich Schloßer, daß er Christoph Frentzeln geschlagen, am 23. Juli

02 fl 00 wg 00 wd Barthel Meill, daß er sich zu Schönau gerauft, zu seinem erduldeten

                              Gefängnis am 22. Juni

02 fl 12 wg 00 wd Merten Hamb, daß er seinen Bruder geschlagen, zu seinem

      erduldeten Gefängnis, am 1. August

04 fl 00 wg 00 wd Caspar Huttell zur Strafe, daß er die schwarze Schmieden geschlagen,

      am 1. August

01 fl 06 wg 00 wd Andres Hamb zur Strafe, daß er Christoph Langhammern geschlagen,

      am 6. September

10 fl 00 wg 00 wd Lorenz Bauer an seines Sohnes Strafe der 20 fl, welcher eine ledige

      Vettel geschwängert am 25. September

                              1618/1619

05 fl 12 wg 00 wd von einem ehrbaren Rat laut dessen Schein

02 fl 04 wg 00 wd Merten Hamb zur Strafe, daß er den Wächter geschlagen am 24. Oktober

02 fl 12 wg 00 wd Zacharias Knöchell zu seinem erduldeten Gefängnis, daß er Barthel

                              Heinrichen geschlagen am 19. Dezember

10 fl 00 wg 00 wd Leonhart Bader an der Strafe, daß er Simon Langhammern geschlagen

      am 20. Dezember

54 fl 04 wg 04 wd Gerichtskosten – sind aufgegangen, als der erhängte Georg Meill

       unterm Galgen begraben wurde laut des Zettels am 11. März

                               1619

02 fl 12 wg 00 wd von Hans Langen, daß er seinem Schwager die Fenster eingeschlagen

50 fl 00 wg 00 wd zahlt Michael Meill an Georgen Meils, der sich erhängt, Verlassenschaft

                               1619/1620

02 fl 12 wg 00 wd George Odt zur Strafe, daß er den Essenfeger geschlagen, am 7 April

50 fl 00 wg 00 wd Michael Meill wegen des erhängten George Meils

                               1620

16 fl 09 wg 00 wd von einem ehrbaren Rat eingenommene Strafe

57 fl 12 wg 00 wd Caspar Langhammer halbe Strafe, daß er eine Klöppelmagd beschlafen

       am 27. Juni

30 fl 00 wg 00 wd Andres Köhler, daß sein Sohn seine Magd geschwängert und geehelicht

       am 28. Juni

                               1620/1621

57 fl 12 wg 00 wd Caspar Langhammer zur Erfüllung seiner Strafe

30 fl 00 wg 00 wd Andres Köhler zu seines Sohnes Strafe, daß er eine Magd geschwängert

30 fl 00 wg 00 wd Michael Meill und Langhammer zur Strafe, daß sie die Churf.Sächs.

                              Soldaten, welche in die Salvaguardia anher einquartiert gewesen,

      wieder mit Gewalt aus ihren Häusern getrieben

                               1621

04 fl 06 wg 06 wd Abraham Wagner zur Strafe, daß er die Adam Leutnerin geschmäht

       am 28. Juni

03 fl 18 wg 00 wd Hans Meißner zur Strafe, daß er den reformierten Fähnrich aus

      seinem Haus geschafft

03 fl 12 wg 00 wd Nicol Hutell, daß er Hans Kirchnern angetastet

04 fl 00 wg 00 wd ein ehrbarer Rat halbe Strafe von den Handwerkern und Bierschänkern,

                              welche zu kleines Maß geführt, laut des Rates Schein

03 fl 18 wg 00 wd Merten Hutel zur Strafe, daß er ohne Wissen des Försters mit einem Köhler

                              paktiert und 3 Kübel Kohle von ihm genommen am 25. September

05 fl 00 wg 00 wd von H. Quentzen empfangen, hat ein Fremder im Wirtshaus mit bloßer

                              Wehr einen gehauen

31 fl 06 wg 00 wd Oswald Klinger zur Strafe, daß er den Richter geschlagen

                               1621/1622

12 fl 00 wg 00 wd Georg Müller zur Strafe, daß er Jacob Müllers Weib beschädigt

       am 15. Oktober

02 fl 21 wg 4 ½ wd ein ehrbarer Rat an eingebrachten Strafen besage des Verzeichnisses

06 fl 00 wg 00 wd Gerichtskosten – Hans Wagnern, dem Stadtknecht, für Gerichtskosten,

als ein Soldat allhier erstochen, ein Leibzeichen von ihm genommen, bei       

ihm gewacht und etliche gefangen gehalten wurden, laut des Zettels

                               1622

06 fl 00 wg 00 wd Andres Meil zur Strafe, daß er Georg Müllern etliche Schranken

      umhauen ließ, am 2. Juni

30 fl 00 wg 00 wd Georg Müller zur Strafe, daß er Andres Meillen die Fenster eingeschlagen

                               und sich der Gerichte geweigert am 3. Juni

06 fl 00 wg 00 wd Tobias Schuman zur Strafe, daß er Joseph Jehen Weib geschlagen

       am 8. Juni

01 fl 06 wg 00 wd Hans Hemmerlein zur Strafe, daß er nicht in die Fron geschickt,

       am 15. Juli

07 fl 19 wg 05 wd von einem ehrbaren Rat eingebrachte Strafen besage des Verzeichnisses

                               1622/1623

010 fl 00wg 00 wd Mathes Pülzs, daß er Barthel Vicker Tochter vor der Hochzeit

                                geschwängert am 28. September

016 fl 01 wg 05 wd Michael Köhler, daß er dem H. Superintendenten im Verhör

                                unbescheidene Worte gegeben, hoc die

100 fl 00 wg 00 wd Nicol Hüttel, des bösen Verdachts halber, als ob er mit der Narren

        Walpin Unzucht getrieben

010 fl 00 wg 00 wd Paul Zirckler, daß er sich vor seiner Hochzeit zu seinem Weib gefunden

140 fl 18 wg 00 wd ist Hans Leichten, welcher sich mit zweien verlobt und fleischliche

        Unzucht mit einer getrieben, an seiner Erbschaft ins Amt genommen     

        worden, am 15. März

                                1623

09 fl 16 wg 3 ½ wd von einem ehrbaren Rat laut der Specification

10 fl 00 wg 00 wd   Caspar Lorentz, so sich zu seinem Weib gefunden vor der Copulation

        am 31. Mai

15 fl 00 wg 00 wd   Mathes Hackenberger zur Strafe, daß er Lorenz Schmidt mit einer

                                glühenden Zange geschlagen am 30. Juli

                                1623/1624

18 fl 12 wg 4 ½ wd ein ehrbarer Rat Strafgeld eingeantwortet besage der Specification

                                1624

09 fl 00 wg 00 wd Caspar Meill zu Schönau zur Strafe, daß er sich zu seinem Weib

       vor der Copulation gefunden am 1. Juni

10 fl 00 wg 00 wd Hans Leicht, so sich mit Margareten Zießlerin vermischet am 31. Juli

01 fl 11 wg 01 wd vom Rat besage des Zettels

                               1624/1625

05 fl 00 wg 00 wd Hans Leicht zu den vorigen verrechneten 10 fl Strafe, als er die

       Zießlerin geschwächt am 15. Jenner

37 fl 30 wg 00 wd Lorenz Hamb zur Strafe, daß er den Rainbaum, Zeichen der

                               Heinrichsgrüner Grenze gefällt und ist so viel nach Heinrichsgrün auch

                               gefallen besage des Zettels am 16. März 

                               1625/1626

05 fl 36 wg 00 wd von einem Ehrbaren Rat besage des Zettels

45 fl 00 wg 00 wd an 30 Rthlr zahlt Georg Müller durch seine Bürgen als Christoph

                               Langhammer, Wolf Körnern und Bartl Köhlern, deswegen, weil er

       ohne Erlaubnis aus dem Gehorsam gegangen ist, am 18. April

90 fl 00 wg 00 wd Andres Köhler und Thomas Meill ihrer Kinder wegen, welche sich zu früh

                               zusammengefunden und einander geschwängert haben, an 60 Rthlr

33 fl 50 wg 00 wd Gerichtskosten – sind in der peinlichen Rechtfertigung wider die Kipper

                               Plünderer bei Adam Rothen und Caspar Brendeln zurückgeblieben

32 fl 15 wg 00 wd Gerichtskosten – in der Pferdediebsachen, weil von Tätern nichts zu

                               erzwingen gewesen und wird doch hiebei 129 fl 39 xr eingebüßte, weil der

                               Rthlr pro 8 fl gerechnet wurde

74 fl 24 wg 00 wd Gerichtskosten – in der gefangenen Marien Aßmannin peinlichen

       Sachen ausgelegt worden

                               1626

07 fl 00 wg 00 wd von einem Ehrbaren Rat besage der Specification

                               1628/1629

02 fl 15 xr 00 d  von Georg Frauenstein ist zur Strafe wegen seines frühen Zulegens

                           entrichtet worden 3 fl, davon zu mainer Gg Herren drei Quart

02 fl 15 xr 00 d  von Bartl Köhlern zu Schönwerth, daß er anderswo denn bei dem Amt ein

                           Faß Bier genommen und hinausgeführt

03 fl 00 xr 00 d  von Hans Künl, Balgenmacher, wegen seines verübten Frevels gegen

                           seinen ……., zur Strafe empfangen

06 fl 45 xr 00 d  von Endres Meilen Sohn, der sich zu einer Dirne gefunden, die er hernach

                           geehelicht, zur Strafe empfangen

03 fl 00 xr 00 d  von Georg Müllern wegen seiner Injurien wider Endresen Meilen

                               1629/1630

06 fl 00 xr 00 d  von Martin Fischern, daß er über das Amtsverbotes der Fleischer

                           Schafvieh von der Hutweide abzweigt und hernach im Amt ganz

                           unbescheiden sich gezeigt und verhalten

06 fl 00 xr 00 d  von Martin Hammern, Schulmeister allhier, daß er Martin Hütteln ohne

                           genügsame Ursache bis auf den Tod verwundet gehabt

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich – nur manche sind gleicher, genau so wie eine Maulschelle nicht gleich eine Maulschelle ist; es kommt einfach darauf an wer sie austeilt und wer sie empfängt. Wie kann es sonst sein, daß ein Schulmeister für einen „Totschlag“ nur 6 fl Strafe bezahlte und ein Ehepaar für ein „Schäferstündchen“ vor der Hochzeit 90 fl blechen mußte?

Es muß was dran sein „vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand“; und genau in diesen Momenten scheint der liebe Gott immer seine Seraphim zu dirigieren;  Justitia konnte diesem Trauerspiel einfach nicht mehr zusehen, darum trägt sie eine Augenbinde. 

Ihre

Christine Obermeier

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