Das Graslitzer Urbar
der Herren von Plauen von 1548
bearbeitet und ergänzt von
Hermann Brandl
Rothau um 1935/36
Die Abschrift entnahm ich auszugsweise der Dr. Riedl-Sammlung
Urbar ist eine historische Bezeichnung für Verzeichnisse von Grundbesitz und Abgaben einer Grundherrschaft.
Ab 1527 besaß die Herrschaft Graslitz der Protestant Hieronymus Schlick, der die Lehre Luthers im Elbogener Kreis sehr förderte. Infolge der Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen Krieg 1547 verlor Schlick, nebst anderen großen Besitztümern, auch die Herrschaft Graslitz an die Krone von Böhmen. Diese wurde 1548 an den Oberstkämmerer des Königs, den Burggrafen Heinrich IV. von Meißen und Herr von Plauen mit dem gesamten altplauischen Besitz inkl. Graslitz, verpfändet.
Die Übernahme des Gutes Graslitz im Jahr 1548 veranlaßte ihn wahrscheinlich, ein Urbar abzufassen, das im Original verloren ging; allerdings in einer Abschrift aus dem Jahre 1567, mit Nachträgen des neuen Pfandinhabers, erhalten blieb.
Die Herren von Plauen „verpraßten“ ihren großen Besitz, so daß auch Graslitz bald in eine Pfandschaft überging. Nach dem Urbar-Register ist ab 1567 (bis 1569) der Pfandinhaber Jobst von Mangolt, der eine Abschrift des Urbars von 1548 vornehmen ließ und auch, zeitgemäß, ergänzte.
Die Abschriften des Graslitzer Urbars von 1548 mit den Ergänzungen von 1567, sowie die Nennungen der Familiennamen aus dem Graslitzer Gerichts- und Stadtbuch von 1552-1567 stehen ab sofort im Netz!
Viel Spaß beim Auffinden Ihrer „Altvorderen“ in und um Graslitz wünscht Ihnen

